Kantonale Ethikkommission Zürich

Die Kantonale Ethikkommission Zürich (auch zuständig für die Kantone Glarus, Graubünden,  und Schaffhausen sowie das Fürstentum Liechtenstein) ist eine nach ICH-GCP zusammengesetzte und arbeitende Ethikkommission und beurteilt Forschungsgesuche aus allen Bereichen der Humanmedizin. Studien mit Heilmitteln sowie Studien im Bereich der Trans-plantation und der embryonalen Stammzellenforschung müssen der zuständigen Ethikkommission zur Bewilligung vorgelegt werden; im Kanton Zürich verlangt das Patientengesetz zusätzlich, dass sämtliche Forschungs-vorhaben an Menschen, d.h. auch solche ohne Einsatz von Heilmitteln, der Ethik-kommission vorzulegen sind, soweit sie in Spitälern, Heimen, ambulanten Institutionen und Institutionen des Justizvollzugs durchgeführt werden.

Neu gibt es neben der KEK nur noch drei Abteilungen, die so zusammengesetzt sind, dass sie grundsätzlich Gesuche aus allen Gebieten prüfen können.